Abrechnung
Abrechnungsmöglichkeiten bestehen über das:
Kinder und Jugend Stärkungsgesetz (KJSG) im SGB VIII
gesetzliche Krankenkassen (Kostenerstattung)
private Krankenversicherungen und
Selbstzahlung
Spendenmöglichkeit
Letterland e.V. ist ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe
Mit der Gemeinnützigkeit sind Spenden steuerlich absetzbar.
Bank Sozialbank AG
IBAN DE02 3702 0500 0003 0393 00
BLZ BFSWDE33XXX